Zuschüsse und Bewilligungen

Wegweiser zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Damit Sie auch nach einer Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdenden Erkrankung wieder weitgehend selbständig und unabhängig leben und arbeiten können, gilt in der Rentenversicherung der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“. In diesem Rahmen bietet die Deutsche Rentenversicherung zahlreiche Leistungen an. Diese Leistungen sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Hier können Sie prüfen, ob Sie für diese Leistungen berechtigt sind und Sie erfahren, was Sie tun müssen, um diese Leistungen zu bekommen.

Was wird bezuschusst und wie hoch?

Gesundheitsfördernde Möbel – vor allem Stühle (orthopädische Bürostühle, Arthodesenstühle), Stehpulte und Steh-Sitz-Tische – die Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit benötigen. Höhe des Zuschusses (je nach Leistungsträger):

Rund 435 ,- Euro für einen orthopädischen Bürostuhl
Rund 1200,- Euro für einen höhenverstellbaren Schreibtisch

Wer bezuschusst und welche Voraussetzungen gelten?

Folgende Kostenträger bezahlen entweder Zuschüsse oder erstatten die Gesamtkosten:

Die Deutsche Rentenversicherung (BfA) für Personen, die 15 Jahre Beitragszeiten nachweisen oder für Personen, bei denen die Arbeitshilfe als medizinische Leistung zur Rehabilitation notwendig ist (Ziel: Erhalt der Arbeitsfähigkeit)

Die Berufsgenossenschaften (nach Arbeits- oder Wegeunfall)

Die Arbeitsagenturen für Versicherte mit weniger als 15 Beitragsjahren und ohne medizinische Rehabilitation. Bewilligt die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf Arbeitshilfsmittel und haben Sie vor nicht mehr als sechs Monaten an einer Reha teilgenommen, können Sie auch ohne 15 Jahre Beitragszahlung einen Antrag an die deutsche Rentenversicherung stellen.

Das Integrationsamt ( für Beamte und Studenten)


Wichtig!

Der Antrag muss VOR dem Ankauf gestellt wird. Sonst erlischt der Anspruch.


Vorgehen – Schritt für Schritt

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, besorgen Sie sich bitte zunächst die Antragsunterlagen für berufsfördernde Maßnahmen beim zuständigen Rentenversicherungsträger und füllen Sie sie aus. Sie können sich die Unterlagen auch aus dem Internet herunterladen unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Außerdem brauchen Sie ein ärztliches Attest oder den Entlassungsbericht aus der Reha. Aus der Bescheinigung sollte hervorgehen, dass Sie Ihren Beruf nur unter Verwendung eines entsprechenden Arbeitshilfsmittels ausüben können: Um einen „swopper“ zu erhalten, sollte die Beschreibung möglichst auf einen dreidimensional beweglichen, federnden Stuhl lauten, der sich den Bewegungen des Körpers anpassen kann. Sie benötigen ferner eine ausführliche Stellen – oder Tätigkeitsbeschreibung Holen Sie einen Kostenvoranschlag in Form eines Angebotes von einem qualifizierten Fachhändler ein. Reichen Sie diese Unterlagen bei der Rentenversicherung ein, die Ihnen auch Ihre Renteninformationen zusendet. Die Rentenversicherung leitet Ihren Antrag zur Prüfung weiter an den Medizinischen Dienst. Deren Bescheid über Genehmigung oder Ablehnung leitet die Rentenversicherung dann an Sie weiter.

Wo erhalte ich ein Angebot?

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot mit allen erforderlichen Informationen. Hierzu benutzen Sie bitte ausschließlich unser Angebotsformular unter https://www.swopper-shop.de/angebotsanfrage.php. Sie finden eine Schritt für Schritt Anleitung.   

Bei einem positiven Bescheid …

…kaufen Sie den „swopper“ und reichen die Rechnung bei der BfA ein, die dann die Kosten bis zum vorher genannten Maximalbetrag erstattet. Ist der angeschaffte orthopädische Bürostuhl teurer als der Zuschuss, zahlt der Arbeitsgeber oft den Unterschiedsbetrag. Der Stuhl gehört dann dem Arbeitgeber. Sie können die Differenz aber auch selber zahlen. Dann gehört der „swopper“ Ihnen privat.

Bei einem negativen Bescheid…

In der Vergangenheit wurde die Bezuschussung eines „swoppers“ gelegentlich von der BfA/LfA mit dem Argument abgelehnt, dass er nicht den Sicherheitsvorschriften für Bürostühle bzw. den DIN-Normen für Bürostühle entspricht. In diesem Fall gehen wir von fehlenden Informationen über den verschriebenen Stuhl „swopper“ aus. Sie sollten deshalb gegen einen ablehnenden Bescheid innerhalb der angegebenen Frist schriftlich Widerspruch erheben. Die Adresse für den Widerspruch ist im Bescheid aufgeführt.

Zur Begründung des Widerspruchs führen Sie an, dass der „swopper WORK“ der Europanorm und DIN EN 1335 für Büro-Arbeitsstühle entspricht und deshalb allen Anforderungen der Berufsgenossenschaft und der Deutschen Rentenversicherung gerecht wird. Vorausgesetzt, es ist so, weisen Sie außerdem darauf hin, dass Sie durch ausführliche Sitzproben – auch im Vergleich zu anderen Stühlen – festgestellt haben, dass Ihnen gegen Ihre Beschwerden, der „swopper“ am besten hilft und er Ihnen dadurch Ihre weitere Teilnahme am Berufsleben ermöglicht. Beantragen Sie aus diesen Gründen erneut die Kostenübernahme für den „swopper“. Zum Nachweis der Tauglichkeit können Sie Ihrem Widerspruch das TÜV - Zertifikat für den „swopper“ WORK beilegen. Sie finden es hier zum Downloaden: TÜV-Zertifikat „swopper“ WORK.

Noch ein wichtiger Hinweis:

Vergewissern Sie sich vor der Anschaffung bzw. Beantragung des Stuhls, dass Ihr Arbeitgeber dessen Einsatz erlaubt und Sie ihn an Ihrem Arbeitsplatz nutzen dürfen. Denn: Der Arbeitsgeber entscheidet, welche Arbeitsmittel in seinem Betrieb verwendet werden. Und: Er ist nicht gezwungen, einen rückengerechten Stuhl zu erlauben. Außerdem müssen ggf. der Sicherheitsingenieur und der Betriebsarzt zustimmen.